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Das Wertpapierhandelsgesetz (§ 15 WpHG) verpflichtet die Emittenten von börsennotierten Aktien zur Ad-hoc Meldung wichtiger Nachrichten, die das Unternehmen betreffen, nicht öffentlich bekannt sind und wegen ihrer Auswirkungen geeignet sind, den Börsenkurs erheblich zu beeinflussen.
Auftragsbestand steigt in nur zwei Monaten um 40 auf mehr als 210 Mio. Euro
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