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Jährliches Dokument (§ 10 WpPG)

Gemäß § 10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) haben börsennotierte Unternehmen mindestens einmal jährlich ein Dokument zu veröffentlichen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in dem vorausgegangenen Geschäftsjahr auf Grund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften zu veröffentlichen hatte (sog. "jährliches Dokument").

Dateien zum Download
 Jährliches Dokument 2009 (24 KB)
 Jährliches Dokument 2008 (24 KB)
 Jährliches Dokument 2007 (44 KB)

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