Gemäß § 10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) haben börsennotierte Unternehmen mindestens einmal jährlich ein Dokument zu veröffentlichen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in dem vorausgegangenen Geschäftsjahr auf Grund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften zu veröffentlichen hatte (sog. "jährliches Dokument").
Olaf Brandes
Investor Relations Manager
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