EnviTec Biogas Ad-hoc Mitteilungen

Die europäische Marktmissbrauchsverordnung  (MAR, Verordnung (EU) Nr. 596/2014, Art. 17) verpflichtet Emittenten börsennotierter Aktien zur unmittelbaren Veröffentlichung wichtiger Nachrichten, die das Unternehmen betreffen, nicht öffentlich bekannt sind und wegen ihrer Auswirkungen geeignet sind, den Börsenkurs erheblich zu beeinflussen (Ad-hoc-Publizität).

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