Bundesregierung beschließt Aus für den Biomethanausbau
„Nachbesserungen? Fehlanzeige! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Umsetzung der Gasbinnenmarktrichtlinie der EU (Gas-RL) in nationales Recht stieß nicht nur bei uns auf massive Irritation“, sagt Jörg Fischer, CFO der EnviTec Biogas AG. Auch der gestern beschlossene Kabinettsentwurf widerspreche den Zielen und Vorgaben der europäischen Gasbinnenmarktrichtlinie (Gas-RL), die eigentlich hiermit umgesetzt werden soll und gefährde damit die zuverlässige Bereitstellung erneuerbarer gasförmiger Energieträger, insbesondere Biomethan, fügt Fischer hinzu. Sollte die EnWG-Novelle umgesetzt werden, käme dies dem Ende des Ausbaus neuer Biomethanprojekte gleich.
Sämtliche Ambitionen, Grüne Gase zu fördern, werden im Keim erstickt
Fast schon absurd mute in diesem Zusammenhang der von der Bundesregierung jüngst noch verkündete Ausbau von Grünen Gasen an, mit dem die Abschaffung der 65-Prozent-Anforderung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) per Grüngasquote kompensiert werden soll. Der aktuelle Gesetzentwurf sei gerade in dieser Hinsicht schlichtweg kontraproduktiv, da er Netzbetreibern die Möglichkeit gibt, neue Biomethananlagen schon nach wenigen Jahren wieder vom Gasnetz nehmen zu können. „Damit werden sämtliche Ambitionen, heimische Grüngaspotenziale gezielt zu fördern, im Keim erstickt. Investitionen werden so unmöglich!“, so Fischer. Die neuen Anreize zum Einsatz grüner Gase seien ohne langfristige Perspektiven im Netzzugang für Biomethan schlichtweg belanglos.
Positiv hervorzuheben seien indes die Verbesserungen beim Investitionsschutz für bestehende Biomethananlagen. Die Verlängerung der Kappungsfrist des Netzanschlusses durch die Netzbetreiber auf 20 Jahre sei ein wichtiger Schritt zum Erhalt bestehender Kapazitäten. Für Neuanlagen hingegen bietet eine Frist von nur zehn Jahren kaum Möglichkeiten, die erforderlichen Investitionen zu amortisieren. „Es scheint, dass der aktuelle Entwurf maßgeblich von betriebswirtschaftlichen Kostenminimierungen bei den Gasnetzbetreibern geprägt ist. Dies hat zur Folge, dass die ursprüngliche Rolle der Netzbetreiber – als ein Hauptakteur der erneuerbaren Energiewende – vernachlässigt wird“, führt der Finanzvorstand weiter aus. Die Bereitstellung einer funktionierenden Netzinfrastruktur sei jedoch die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energien. „Nur durch ein ambitioniertes und europarechtskonformes EnWG mit langfristigen Perspektiven für Bestands- und Neuanlagen können wir die Voraussetzungen für ein resilientes, klimaneutrales Energiesystem in Deutschland und damit auch in Europa schaffen“, resümiert Fischer.
Folgende Punkte sind aus Sicht von EnviTec Biogas und Biogasrat+ e. V. nachzubessern:
- Der Ausbau und das Entwicklungspotenzial für die Erzeugung erneuerbarer Gase müssen in der Netzentwicklungsplanung zwingend mitbetrachtet und als verbindliche politische Ziele – ideologisch unbelastet – formuliert werden.
- Die Regelungen der Gasnetzzugangsverordnung für den Gasnetzanschluss von Biomethananlagen müssen vollständig fortgeführt werden, sie bilden die Grundlage für einen erfolgreichen Hochlauf der Biomethanerzeugung in Deutschland. Dazu gehören insbesondere der Erhalt des vorrangigen Gasnetzanschlusses von Biomethananlagen, der Erhalt der Kostenteilungsregelung (§ 33 GasNZV) für den Netzanschluss und des Einspeisevorrangs sowie die Sicherstellung der Verfügbarkeit des Netzanschlusses zu mindestens 96 Prozent.
- Anschlusstrennungen von Einspeiseanlagen für erneuerbare Gase von Gasversorgungsnetzen dürfen nur als ultima ratio möglich sein frühestens nach Ablauf von 20 Jahren ab Inbetriebnahme des Netzanschlusses und unter der Voraussetzung, dass ein bestätigter Netzentwicklungsplan oder Verteilernetzentwicklungsplan die dauerhafte Außerbetriebnahme des Netzes oder Teilen davon vorsieht, weil ein Weiterbetrieb dem Gemeinwohlinteresse widerspricht.